AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der WIEHLSTAHL Handels GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WIEHLSTAHL Verwaltungsgesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Thorsten Kranenberg, Am Verkehrskreuz 22, 51674 Wiehl-Bomig (nachfolgend: „Verkäufer“), und dem Kunden für alle Leistungen des Verkäufers, die über die Internetseite des Verkäufers erbracht werden, in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind nur Unternehmer. Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer anzusehen sind, also an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Behörden.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder anderweitige Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes vereinbart.
1.5 Diese AGB gelten auch dann für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Über Änderungen dieser AGB wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren.
1.6 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist seitens des Verkäufers ein Vertrag bzw. die Bestätigung in Textform maßgebend.
1.7 Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Warenpräsentation auf der Internetseite des Verkäufers stellt kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Angebotsabgabe.
2.2 Ein Vertragsschluss zwischen Verkäufer und Kunde setzt voraus, dass der Kunde die gewünschten Waren per Klick auf den Button „In den Warenkorb“ zunächst in den virtuellen Warenkorb legt, dort den Button „Zur Kasse“ anklickt und sodann jeweils über den Button „weiter“ die einzelnen Schritte des Bestell-Prozesses durchläuft. Es besteht hierbei jeweils die Möglichkeit, über den Button „zurück“ ggf. auch den vorherigen Schritt erneut aufzurufen. Zunächst muss der Kunde seine geschäftlichen Daten (u.a. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Umsatzsteuer-ID) angeben sowie ggf. Zugangsdaten für ein Kundenkonto angeben (E-Mail-Adresse und Passwort). Anschließend kann er die weiteren Schritte des Bestellprozesses durchlaufen und die gewünschte Zahlungs- und Versandart auswählen. Erst mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ auf der letzten Seite des Bestellprozesses („Prüfen + Bestellen“) gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab.
2.3 Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der der Verkäufer bestätigt, dass die Bestellung eingegangen ist (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
2.4 Ein wirksamer Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt (z.B. durch eine separate Auftragsbestätigung) oder wenn er die Ware an den Kunden versendet.
2.5 Der Verkäufer kann das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf (5) Tagen annehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme durch den Verkäufer, dann gilt dies als Ablehnung des Angebots. Der Kunde ist in diesem Fall nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden.
2.6 Der Vertragstext wird gespeichert und kann nach Abschluss der Bestellung im Login-Bereich des Kunden eingesehen werden. Dem Kunden steht es zudem frei, die maßgebliche Seite während des Bestellvorgangs unter Verwendung der Druckfunktion seines Browsers auszudrucken.
§ 3 Preise
3.1 Die auf den Internetseiten des Verkäufers genannten Preise sind Nettopreise, d.h. sie enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer oder sonstige Preisbestandteile. Sie verstehen sich außerdem zzgl. etwaiger Versandkosten.
3.2 Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. von ihm gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
§ 4 Zahlungsbedingungen; Verzug
4.1 Der Kunde kann folgende Zahlungsmethoden auswählen: Sofortüberweisung, Paypal, Vorkasse und Rechnung.
4.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse teilt der Verkäufer dem Kunden seine Bankverbindung mit. Der Kunde erhält vom Verkäufer mit der Auftragsbestätigung oder spätestens zusammen mit der Ware eine entsprechende Rechnung. Die Warenlieferung erfolgt nach Zahlungseingang. Die Zahlung ist sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
4.3 Bei Auswahl der Zahlungsart Sofortüberweisung wird der Kunde nach Abgabe seiner Bestellung auf die Website des Zahlungsanbieters weitergeleitet, wo er die notwendigen Eingaben zur Durchführung des Bezahlvorgangs vornehmen kann. Nach Bestätigung der erfolgreichen Transaktion erhält der Verkäufer vom Zahlungsanbieter eine entsprechende Bestätigung und kann die Warenlieferung veranlassen.
4.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Paypal erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22–24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, die im Falle eines bestehenden PayPal-Kontos online unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full eingesehen werden können oder unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full, sofern der Kunde über kein PayPal-Konto verfügt.
4.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung erhält der Kunde zusammen mit der Warenlieferung eine Rechnung, die er innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist begleichen muss.
4.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten (8%) über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht auf Seiten des Verkäufers ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
4.7 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), kann der Verkäufer den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 5 Lieferung; Eigentumsvorbehalt
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware ab Lager des Verkäufers (Erfüllungsort) an die vom Kunden angegebene Adresse.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
5.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet der Verkäufer eine pauschale Entschädigung in Höhe von ein4m Prozent (1%) des Kaufpreises pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware, bis maximal insgesamt zehn Prozent (10%) des Kaufpreises für den Fall der endgültigen Nichtabnahme. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
5.4 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
5.5 Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den Verkäufer ab, der die Abtretung seinerseits annimmt. Der Kunde ist jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Verkäufer sich das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
5.6 Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
5.7 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent (10%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
5.8 Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3-5 Werktage, sofern nicht beim Angebot anders angegeben.
5.9 Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch etwaige Zulieferer, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Verkäufer noch seinen Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
§ 6 Gewährleistung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Änderungen:
- Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers oder des Vertriebspartners), die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen, Äußerungen und sonstige Werbung.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen; als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei (2) Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung muss der Verkäufer nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Schlägt die Nacherfüllung zweimal (2x) fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Verkäufer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
- Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
- Ansprüche wegen Sachmängeln (einschließlich Schadensersatz) an neuen Sachen verjähren ein (1) Jahr nach Ablieferung der Ware bzw. Vereinbarung einer Abnahme mit dieser. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz im Einzelfall längere Fristen vorschreibt sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Regelungen über die Ablaufhemmung, den Neubeginn von Fristen sowie über die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Ebenso bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch gemäß § 478 BGB unberührt.
- Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird vollständig ausgeschlossen.
- Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
- Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere nach §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 7 Haftung
7.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
7.2 Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
8.2 Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und den Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).
8.3 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Dieser ist jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.